Nackter Vermieter ist kein Grund für Mietminderung

Der Vermieter eines Hauses in einem Frankfurter Nobelviertel sonnte sich nackt im eigenen Hof. Daraufhin verweigerte ein Unternehmen die Mietzahlungen. Ein Frankfurter Gericht entschied: Nacktheit befreit von Miete nicht.

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