Sachsen führt geschlechtergerechtere Rechtssprache ein

Sachsen führt die geschlechtergerechtere Rechtssprache ein. Bisher wurde in Normtexten in Sachsen durchweg das sogenannte generische Maskulinum verwendet. So ist beispielsweise in den Gesetzen ausschließlich vom Schüler und nicht von der Schülerin die Rede.

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