Täter gilt als schuldunfähig – Tötung einer Jüdin kommt nicht vor Gericht

Sarah Halimi wurde 2017 von ihrem Nachbarn unter „Allahu akbar“-Rufen verprügelt und getötet. Der Täter gilt wegen einer Psychose als schuldunfähig. Ein Gericht wies nun einen Einspruch der Angehörigen des Opfers zurück, die einen Prozess erreichen wollen.

Dieser Beitrag wurde unter Vermischtes ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar