Verfassungsgericht lehnt Beschwerde von Ärztin über Paragraf 219a ab

Die Ärztin Kristina Hänel wurde wegen Abtreibungsinformationen auf ihrer Website zu einer Geldstrafe verurteilt – daraufhin legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Das Gericht wies die nun ab, da der Paragraf 219a seit vergangenem Jahr nicht mehr gilt.

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