Vermieter dürfen über die Aufnahme von Flüchtlingen entscheiden

Im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses finden zwei Ukrainerinnen nach ihrer Flucht eine neue Bleibe. Ein Mieter nimmt die 74-Jährige und deren Enkelin auf. Doch die Vermieter des Hauses sind dagegen. Nun klärt ein Münchner Gericht: Die beiden Frauen müssen ausziehen.

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