„Dann liegt ein Verstoß gegen wahlrechtliche Bestimmungen vor“

Wegen vertauschter Wahlzettel ist es in einigen Berliner Wahllokalen zu Verzögerungen und ungültigen Stimmabgaben gekommen. Das Wahlchaos in Berlin hat womöglich noch wahlrechtliche Konsequenzen, weil einige Wähler gar nicht abstimmen konnten. Die Aussage der Landeswahlleiterin dazu ist jedenfalls eindeutig

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