Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass der Verband eine Klagebefugnis habe und kein Rechtsmissbrauch vorliege. Die Deutsche Umwelthilfe darf als Verbrauchschutzverband also weiter abmahnen und klagen.
Interessante Artikel
Verkaufsstart des 9-Euro-Tickets für 23. Mai geplant by admin on May 17th, 2022
Helfen und betreuen – Anlaufstelle für Geflüchtete aus Mariupol by admin on May 20th, 2022
Inflation und Personalmangel drücken die Stimmung by admin on November 22nd, 2022
Preisexplosion auf dem deutschen Automarkt by admin on May 23rd, 2022
Landshut eröffnet Weihnachtsmarkt light by admin on November 14th, 2020