Deutscher Ethikrat begrüßt Beschluss des Verfassungsgerichts zur Triage

Der Gesetzgeber muss „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen. So lautet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts; ein Urteil, das sowohl vom Deutschen Ethikrat als auch den Patientenvertretern befürwortet wird.

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