„Die Grundrechte dürfen keine zehn Minuten länger eingeschränkt werden, als es notwendig ist“

Wegen der Coronapandemie sind die Grundrechte in Deutschland vorübergehend eingeschränkt. Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg erklärt den rechtlichen Rahmen.

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