„Es stellt sich die Frage, ob gegen Straftatbestände verstoßen wurde“

„Das geht so nicht“, sagt Ingo Bott zu den Aktionen der selbsternannten Klimaaktivisten. „Wenn Menschenleben gefährdet werden, dann kann man das nicht mehr erklären“, so der Experte für Strafrecht. „Die Straftaten, die hier im Raum stehen, die sehen schon Freiheitsstrafen im mehrjährigen Bereich vor.“

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