„Jetzt geht es zunächst nur darum, ob ein Verdachtsfall vorliegt“

Das Oberverwaltungsgericht NRW setzt die Verhandlung über eine Berufungs-Klage der AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall fort. „Beim Bundesverfassungsgericht würde es dann darum gehen, ob die Partei verboten wird“, sagt der Verfassungsrechtler Prof. Josef Franz Lindner.

Dieser Beitrag wurde unter Videos ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar