Der Besitz kleinerer Mengen Cannabis zum Eigenbedarf sollte nach Meinung der Drogenbeauftragten der Regierung, Daniela Ludwig, künftig nur als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat verfolgt werden. Unterhalb von sechs Gramm würde die Justiz dann keine strafrechtlichen Ermittlungen mehr einleiten.
Interessante Artikel
Festnahme nach mutmaßlicher Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park in Berlin by admin on July 28th, 2023
„Wenn ich so einen hohen moralischen Anspruch an alle habe, fliegt mir das um die Ohren“ by admin on August 6th, 2021
Mit Jetskis über das Schwarze Meer – Ukrainische Spezialeinheit landet auf Krim by admin on October 26th, 2023
"Wissen, was zu tun ist" by admin on April 28th, 2019
„Trump führt einen Zwei-Fronten-Krieg“ by admin on June 2nd, 2020