Kopftuchverbot an Grundschulen wäre zulässig

Im Auftrag der Frauenrechte-Organisation „Terre de Femmes“ hat der Tübinger Verfassungsrechtler Martin Nettesheim ein Rechtsgutachten zum Tragen von Kopftüchern an Schulen erstellt. Demnach sei ein Verbot bis zu einem bestimmten Alter zulässig.

Dieser Beitrag wurde unter Videos ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar