Ärzte müssen kein Schmerzensgeld zahlen, wenn sie den Tod eines Patienten durch lebenserhaltende Maßnahmen hinauszögern. Das hat der Bundesgerichtshof in einem bisher beispiellosen Schadenersatz-Prozess entschieden.
Interessante Artikel
„Nein, ich kann Sie nicht hören“ by admin on October 31st, 2021
„Kamen nicht durch, weil Lkw sich auf beiden Seiten quergestellt hatten“ by admin on February 10th, 2021
Umstrittene Entscheidung – AstraZeneca nur für unter 65-Jährige by admin on January 31st, 2021
„Putins Koch“ – der Mann hinter der russischen Propaganda by admin on February 27th, 2022
„Große Sorge, dass der Donbass zu einem menschenleeren Gebiet wird“ by admin on May 27th, 2022