Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat über den umstrittenen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch entschieden. So ist das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe verfassungswidrig. Das 2015 eingeführte Verbot verstößt gegen das Grundgesetz.

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