Verfassungsgericht billigt „Bundesnotbremse“

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war die „Bundesnotbremse“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie kein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte. WELT-Reporter Jens Reupert berichtet aus Karlsruhe.

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