Verfassungsschutz akzeptiert Urteil zum „Prüffall AfD“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptieren, das der Behörde die Nennung als „Prüffall“ untersagt hatte. Stattdessen will sich die Behörde darauf konzentrieren, den rechtsnationalen Parteiflügel zu durchleuchten.

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