Was bedeutet „einrichtungsbezogene Impfpflicht“?

Künftig müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Außerdem dürfen auch Apothekerinnen, Tier- oder Zahnärzte impfen.

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