„Wir wissen gar nicht genau, wie lange es uns noch beschäftigen wird“

Karlsruhe schiebt dem geplanten Heizungsgesetz erst mal einen Riegel vor. Die obersten Richter stellten fest, dass durch das Tempo der Gesetzgebung die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten verletzt wurden. Die Richter stellten sich damit hinter den klagenden CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann.

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