„Das Programm befindet sich im Einklang mit dem Grundgesetz“

Das Bundesverfassungsgericht hat den Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB teilweise für verfassungswidrig erklärt. Finanzminister Olaf Scholz erklärt, dass das Anleihenprogramm nicht im Widerspruch zum Grundgesetz stehe.

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