Ab sofort 3000 Euro steuerfrei – was jetzt gilt

Jeder Arbeitgeber kann künftig an seine Mitarbeiter einen Ausgleich für die gestiegenen Lebenshaltungskosten zahlen – dabei werden weder Steuern noch Sozialabgaben fällig. WELT erklärt, welche Bedingungen bei der Inflationsprämie jetzt gelten.

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