Anteilseigner der Warburg Bank scheitern mit Verfassungsbeschwerden

In der „Cum-Ex“-Affäre hat das Verfassungsgericht Beschwerden zweier Anteilseigner der Warburg Bank zurückgewiesen, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sahen. Die Begründung des Gerichts fällt für beide Männer unterschiedlich aus.

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