Auch Architekten und Ingenieure sollen sich unterbieten können

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hält die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure für rechtswidrig. Sie hindere günstigere Anbieter daran, am Markt zu bestehen. Die Argumente Berlins hält er für wenig überzeugend.

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