BGH bestätigt Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften

Wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): Das bundesweit erste Strafurteil wegen Cum-Ex-Aktiengeschäften ist rechtskräftig. Bei den Geschäften von Investoren und Banken handelt es sich demnach um Steuerhinterziehung.

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