BGH bestätigt Urteil – Schuhbeck muss ins Gefängnis

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die Verurteilung von Starkoch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist in weiten Teilen rechtskräftig, der 74-Jährige muss seine Haftstrafe antreten. Offen ist allerdings noch, wann genau.

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