Bis zu 50.000 Euro? Ringen um das Bußgeld bei Wärmepumpen-Verstößen geht weiter

Noch steht nicht fest, wie genau Verstöße gegen die kommende Pflicht zur Nutzung erneuerbaren Energien im Haus künftig sanktioniert werden. Doch das Gebäude-Energiegesetz sieht prinzipiell auch fünfstellige Bußgelder vor. Doch ob die auch bei Privatpersonen fällig werden, ist noch offen.

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