Deutsche Bahn muss geschlechtsneutrale Anrede anbieten

Das Fehlen einer geschlechtsneutralen Anrede beim Kauf eines Tickets der Deutschen Bahn ist diskriminierend: Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden – und der klagenden Person eine Entschädigung zugesprochen. Nun muss die Bahn ihr Buchungssystem umstellen.

Dieser Beitrag wurde unter Wirtschaft ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar