Dieses Urteil beendet das „Versteckspiel“ bei Anschlussflügen

Wer stundenlang auf einen Anschlussflug warten muss, hat Anrecht auf Entschädigung von der zuerst gebuchten Airline – selbst wenn diese nicht für die Panne verantwortlich ist. Das entschied der EuGH. Aber es gibt Ausnahmen.

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