Drittes Cum-Ex-Urteil – dreieinhalb Jahre Haft für Angeklagten

Nachdem zwei Aktienhändler im Fall des Cum-Ex-Steuerskandals bereits verurteilt wurden, gibt es jetzt einen dritten Schuldspruch. Der Angeklagte soll einen Steuerschaden von 109 Millionen Euro verursacht haben. Ihn erwartet eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren.

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