Ehemaliger Bank-Mitarbeiter wegen „Cum-Ex“-Geschäften zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

Erstmals muss ein Banker wegen „Cum-Ex“-Geschäften hinter Gitter: In einem Verfahren in Bonn hat das Landgericht einen ehemaligen Mitarbeiter der Warburg-Bank zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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