Ein verhängnisvolles Urteil für kleinere Hotels

Die von einigen Städten erhobene Extrasteuer für private Hotelübernachtungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit dürften bald mehr Gemeinden die Abgabe von bis zu fünf Prozent des Übernachtungspreises von den Hotels verlangen. Vor allem in kleineren Betrieben sorgt das für Ärger.

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