Eine Kurzarbeit-Ausnahme wird jetzt zum Bumerang für Lehrlinge

Für Auszubildende gibt es einen gesetzlichen „Schutz“ vor Kurzarbeit: Betriebe müssen stets den vollen Lohn weiterzahlen. Manche Arbeitgeber sehen sich gezwungen, deshalb zu kündigen. Der Handwerks-Verband fordert schnelle eine Änderung.

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