Eine weitere Verlängerung gibt es nicht, die Abgabefrist für Grundsteuererklärungen endet. Spätestens nach Erhalt einer Erinnerung sollten Immobilienbesitzer aktiv werden. Danach droht ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat oder gar ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro.
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