Ganz ohne Anwalt – jetzt kann sich jeder gegen Mieterhöhungen wehren

Nach dem Grundsatzurteil des BGH sind Angebote von Internet-Dienstleistern wie Wenigermiete.de zur Durchsetzung von Verbraucherrechten zulässig. Das Unternehmen, das überhöhte Mietzahlungen zurückfordert, leiste keine unzulässige Rechtsberatung.

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