Keine Entschädigung für Zugreisende bei Verspätungen wegen höherer Gewalt

Die Klausel der „höheren Gewalt“ verpflichtet Bahnunternehmen bisher zu Zahlungen bei Verspätungen. Die EU hat diese Regelung nun gekippt: Extreme Witterungsverhältnisse reichen ab 2023 nicht mehr für eine Entschädigung aus.

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