Keine Entschädigung für Zugreisende bei Verspätungen wegen höherer Gewalt

Die Klausel der „höheren Gewalt“ verpflichtet Bahnunternehmen bisher zu Zahlungen bei Verspätungen. Die EU hat diese Regelung nun gekippt: Extreme Witterungsverhältnisse reichen ab 2023 nicht mehr für eine Entschädigung aus.

Dieser Beitrag wurde unter Wirtschaft ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar