Keine juristischen Einwände gegen längere Atomlaufzeit

Gegen den Weiterbetrieb der letzten sechs deutschen Kernkraftwerke sprechen keine juristischen Gründe. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens der Ruhr-Universität Bochum. Warum sieht die Bundesregierung das anders?

Dieser Beitrag wurde unter Wirtschaft ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar