Kellner darf kostenloses Essen von Hartz-IV-Unterstützung abgezogen werden

Geklagt hatte ein Mann aus Berlin, dessen geringer Lohn aufgestockt wid. Da er bei der Arbeit kostenlos essen darf, wird dem Familienvater Geld vom Amt abgezogen. Das ist rechtens, entschied nun das Bundessozialgericht.

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