Ein Unternehmen hat einen Bewerber abgelehnt. Begründung: „praktizierender Moslem unerwünscht“. Die juristische Einschätzung einer Expertin dazu ist eindeutig. Denn Religion als Absagegrund ist unzulässig. Es gibt aber Ausnahmen.
Interessante Artikel
Dieses Verbot soll Wohneigentum verhindern by admin on March 10th, 2020
Facebook löscht „Querdenken“-Kanäle als „schädliches Netzwerk“ by admin on September 17th, 2021
Die Bequemen geben den Ton an, und die Leistungsträger müssen immer mehr schultern by admin on March 3rd, 2024
Der Schulden-Plan für Europa geht genau in die falsche Richtung by admin on February 18th, 2023
„Ich könnte auf den Montag als Zustelltag verzichten“ by admin on February 23rd, 2023