Pauschalurlauber können wegen Corona Geld zurückverlangen

Urlauber haben einen Anspruch darauf, dass der Preis für ihre Pauschalreise reduziert wird, wenn diese nicht wie vereinbart stattfinden konnte. Das entschied der EuGH am Donnerstag. Geklagt hatten Urlauber, deren zweiwöchige Kanaren-Reise durch Corona-Auflagen früher endete.

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