Rückkehr der Stechuhr?

Laut EuGH müssen Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Angestellten lückenlos erfassen. Doch Arbeit ist nicht gleich Arbeit. In vielen Dienstleistungsberufen wird auch nach Aufgabenerfüllung bezahlt. Und genau hier beginnt das Problem.

Dieser Beitrag wurde unter Wirtschaft ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar