Schweigt der Arbeitgeber, verjährt der Urlaubsanspruch nicht

Wenn der Arbeitgeber nicht darauf hinweist, dass Urlaubstage aus dem Vorjahr noch genommen werden müssen, verfällt der Anspruch darauf nicht. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof. Es ging um drei Fälle aus Deutschland.

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