Sparkasse darf Negativzinsen von Neukunden verlangen

Das „Verwahrentgelt“ einer Sparkasse ist vom Landgericht Leipzig für zulässig erklärt worden. Die Banken würden durch die EZB unter erheblichem finanziellen Druck stehen, hieß es in der Begründung.

Dieser Beitrag wurde unter Wirtschaft ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar