Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass Urlaubsansprüche nur unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Jahren automatisch verjähren. Arbeitgeber müssen eine aktive Rolle spielen und dürfen nicht zuschauen, wie diese erlöschen.
Interessante Artikel
Co-Chef von Zalando zieht sich zurück – für die Karriere seiner Ehefrau by admin on December 7th, 2020
Gründerzeit statt Klassenkampf by admin on September 16th, 2021
Ab Juli steigt das Briefporto – um bis zu 20 Cent by admin on April 19th, 2019
BMW ruft 560.000 ältere Mittelklasse-Modelle in die Werkstätten zurück by admin on June 19th, 2019
Postboten fordern in Brandbrief mehr Schutz by admin on March 25th, 2020